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Kostenloses Erstgespräch

In wenigen Minuten zu einer ersten Einschätzung.

Vier kurze Fragen – danach meldet sich ein Rechtsanwalt oder ein geschulter Mitarbeiter der Kanzlei bei Ihnen. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich; Ihre Angaben werden vertraulich gemäß DSGVO behandelt.

  • Bevollmächtigung möglich, damit Gläubiger künftig die Kanzlei kontaktieren
  • Prüfung Ihres pfändbaren Betrags anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle
  • Einordnung möglicher Wege: außergerichtlich, gerichtlich oder Beratungshilfe
  • Erstgespräch kostenfrei – etwaige Folgegebühren transparent nach RVG
Schritt 1 / 4Schulden

Wie hoch sind Ihre Schulden ungefähr?

Eine grobe Einschätzung reicht völlig.

Erstgespräch kostenfrei · Folgegebühren transparent nach RVG · Vertraulich

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