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Vier kurze Fragen – danach meldet sich ein Rechtsanwalt oder ein geschulter Mitarbeiter der Kanzlei bei Ihnen. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich; Ihre Angaben werden vertraulich gemäß DSGVO behandelt.
- Bevollmächtigung möglich, damit Gläubiger künftig die Kanzlei kontaktieren
- Prüfung Ihres pfändbaren Betrags anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle
- Einordnung möglicher Wege: außergerichtlich, gerichtlich oder Beratungshilfe
- Erstgespräch kostenfrei – etwaige Folgegebühren transparent nach RVG
Ihre Daten bleiben geschützt. Verschlüsselte Übertragung, keine Weitergabe außerhalb der Bearbeitung Ihrer Anfrage. Einwilligung jederzeit widerrufbar.